Verfasst von: Elizabeth Schmahl in: Januar 3, 2007
Seit dem 1.1.2007 ist der zehnprozentige Ostabschlag im Rahmen der Hebammengebuehren entfallen. Hebammen, die in den neuen Bundeslaendern arbeiten, duerfen ihre Leistungen bei gesetzlich krankenversierten Frauen (100%) – sowie Selbstzahlerinnen (200%) – jetzt mit der vollen Gebuehr der HebGV abrechnen. Fuer die Abrechnung gilt nicht die Zeit der Geburt, sondern der Zeitpunkt den einzelnen Leistungen.
http://www.hebrech.de/hebrech/gebuhren2.shtml
http://www.hebammengesetz.de/hinweise.htm